Klonierung
Definition: Was ist Klonierung?
Unter Klonierung versteht man die Erzeugung einer oder mehrerer genetisch identischer Kopien (Klone) eines Organismus, einer Zelle oder eines DNA-Abschnitts. Ein Klon ist somit eine genetische Kopie, die über dasselbe Erbgut wie das Original verfügt. In der Natur kommt Klonierung beispielsweise bei der vegetativen Vermehrung von Pflanzen (z. B. Ableger, Knollen) oder bei der Entstehung eineiiger Zwillinge vor. In der Biotechnologie unterscheidet man drei Hauptformen der Klonierung: reproduktives Klonen, therapeutisches Klonen und Genklonierung (molekulares Klonen).
Reproduktives Klonen: SCNT-Methode
Das reproduktive Klonen hat das Ziel, einen vollständigen, genetisch identischen Organismus zu erzeugen. Die wichtigste Methode ist der somatische Zellkerntransfer (engl. Somatic Cell Nuclear Transfer, SCNT):
- Einer Spenderzelle (somatische Körperzelle) wird der Zellkern mit dem vollständigen diploiden Chromosomensatz entnommen.
- Einer Eizelle wird der eigene Zellkern entfernt (Enukleation).
- Der Spenderzellkern wird in die entkernte Eizelle übertragen.
- Die rekonstruierte Eizelle wird durch einen elektrischen Impuls oder chemische Stimulation zur Teilung angeregt.
- Der entstehende Embryo wird in eine Leihmutter implantiert und bis zur Geburt ausgetragen.
Das berühmteste Beispiel ist Dolly das Schaf (1996), das erste aus einer adulten Körperzelle geklonte Säugetier. Dolly wurde am Roslin Institute in Schottland von Ian Wilmut und Keith Campbell erzeugt. Der Spenderzellkern stammte aus einer Euterzelle eines Finn-Dorset-Schafes. Von 277 Versuchen führte nur einer zum Erfolg – dies zeigt die geringe Effizienz der Methode. Dolly entwickelte frühzeitig Arthritis und eine Lungenkrankheit und wurde 2003 im Alter von nur sechs Jahren eingeschläfert.
Somatischer Zellkerntransfer (SCNT)
Der Zellkern einer somatischen Spenderzelle wird in eine entkernte Eizelle übertragen. Nach Stimulation teilt sich die Zelle. So wurde 1996 Klonschaf Dolly erzeugt.
Abitur-Tipp: Der SCNT-Prozess wird häufig als Schemazeichnung in Klausuren abgefragt. Präge dir die einzelnen Schritte (Entnahme des Spenderzellkerns, Enukleation der Eizelle, Transfer, Stimulation, Implantation) genau ein und achte darauf, dass du die Begriffe korrekt verwendest.
Therapeutisches Klonen
Beim therapeutischen Klonen wird ebenfalls der SCNT angewendet, jedoch ist das Ziel nicht die Erzeugung eines vollständigen Organismus, sondern die Gewinnung von embryonalen Stammzellen. Der Ablauf unterscheidet sich ab dem Blastozystenstadium:
- Die Schritte 1–4 des SCNT werden wie beim reproduktiven Klonen durchgeführt.
- Der Embryo entwickelt sich im Reagenzglas bis zum Blastozystenstadium (ca. 5.–7. Tag).
- Aus der inneren Zellmasse (Embryoblast) der Blastozyste werden embryonale Stammzellen isoliert.
- Diese Stammzellen sind pluripotent und können in nahezu jeden Zelltyp differenziert werden.
Potenzielle Anwendungen des therapeutischen Klonens:
- Organersatz: Züchtung von Ersatzgewebe oder -organen, die genetisch mit dem Patienten identisch sind und daher keine Abstoßungsreaktion auslösen.
- Behandlung degenerativer Erkrankungen: z. B. Parkinson, Alzheimer, Diabetes mellitus Typ 1.
- Reparatur von Gewebeschäden: z. B. nach Herzinfarkten oder Rückenmarksverletzungen.
Ein wesentlicher ethischer Kritikpunkt ist die Zerstörung des Embryos bei der Entnahme der Stammzellen.
Klonierung in der Gentechnik: Genklonierung
Die Genklonierung (molekulares Klonen) ist eine Standardmethode der Gentechnik und dient der Vervielfältigung bestimmter DNA-Abschnitte (Gene). Der Ablauf umfasst folgende Schritte:
- Isolierung des Zielgens: Das gewünschte Gen wird mithilfe von Restriktionsenzymen (Restriktionsendonukleasen) aus der Donor-DNA herausgeschnitten. Diese Enzyme erkennen spezifische Erkennungssequenzen und erzeugen oft sticky ends (überhängende Einzelstrangenden).
- Vorbereitung des Vektors: Ein Vektor (Trägermolekül) wird mit dem gleichen Restriktionsenzym geschnitten. Häufig verwendete Vektoren sind:
- Plasmide: Kleine, ringförmige, extrachromosomale DNA-Moleküle in Bakterien. Sie tragen oft Antibiotikaresistenzgene zur späteren Selektion.
- Bakteriophagen: Viren, die Bakterien infizieren.
- Cosmide und künstliche Chromosomen (BAC, YAC) für größere DNA-Fragmente.
- Ligation: Das Zielgen und der geöffnete Vektor werden mithilfe des Enzyms DNA-Ligase zu einem rekombinanten DNA-Molekül verbunden.
- Transformation: Das rekombinante Plasmid wird in eine Wirtszelle (meist Escherichia coli) eingebracht, z. B. durch Hitzeschock oder Elektroporation.
- Selektion: Erfolgreich transformierte Bakterien werden mithilfe von Selektionsmarkern (z. B. Antibiotikaresistenz, Blau-Weiß-Selektion) identifiziert.
- Vermehrung: Die transformierten Bakterien werden vermehrt; mit jeder Zellteilung wird auch das rekombinante Plasmid repliziert – das Zielgen wird kloniert.
Abitur-Tipp: Die Genklonierung mit Plasmiden gehört zu den absoluten Standardthemen im Genetik-Abitur. Du solltest den gesamten Ablauf (Restriktionsverdau, Ligation, Transformation, Selektion) sicher erklären und zeichnen können. Achte besonders auf die Funktion der sticky ends und die Rolle der Selektionsmarker.
Ethische Debatte: Pro und Contra
Die Klonierung – insbesondere das reproduktive und therapeutische Klonen – ist Gegenstand einer intensiven ethischen Debatte:
Argumente für das (therapeutische) Klonen:
- Potenzial zur Heilung schwerer Krankheiten (z. B. Parkinson, Diabetes, Herzerkrankungen).
- Erzeugung von immunkompatiblem Ersatzgewebe ohne Abstoßungsreaktionen.
- Grundlagenforschung: Besseres Verständnis von Zelldifferenzierung, Reprogrammierung und Entwicklungsbiologie.
- Artenschutz: Möglichkeit, vom Aussterben bedrohte Arten zu erhalten.
Argumente gegen das Klonen:
- Menschenwürde: Der Embryo wird beim therapeutischen Klonen als Mittel zum Zweck verwendet und zerstört (Verstoß gegen Art. 1 GG).
- Instrumentalisierung des Lebens: Embryonen werden zu „Ersatzteillager“ degradiert.
- Gesundheitliche Risiken: Geklonte Organismen zeigen häufig Fehlbildungen, vorzeitige Alterung und Krankheiten.
- Geringe Erfolgsrate: Die Effizienz des SCNT ist äußerst niedrig (bei Dolly: ca. 0,4 %).
- Missbrauchspotenzial: Gefahr der Anwendung für reproduktives Klonen von Menschen oder „Designer-Babys“.
- Reduktion der genetischen Vielfalt: Klone verringern die genetische Diversität einer Population.
Aktuelle Anwendungen und Grenzen der Klonierung
Trotz der ethischen Bedenken wird Klonierung in verschiedenen Bereichen eingesetzt:
- Landwirtschaft: Klonierung von Hochleistungstieren (z. B. Milchkühe, Rennpferde) zur Erhaltung gewünschter Eigenschaften.
- Pharmaindustrie: Genklonierung zur Herstellung von rekombinanten Proteinen (z. B. Humaninsulin, Wachstumshormone, Blutgerinnungsfaktoren) in Bakterien oder Hefen.
- Medizinische Forschung: Erzeugung genetisch identischer Modellorganismen für standardisierte Versuchsbedingungen.
- Artenschutz: Versuche, bedrohte oder ausgestorbene Arten zu klonen (z. B. das Schwarzfußfrettchen, Pyrenäensteinbock).
Grenzen der Klonierung:
- Epigenetische Reprogrammierung: Der transferierte Zellkern muss vollständig reprogrammiert werden, was häufig fehlschlägt und zu Entwicklungsstörungen führt.
- Telomerverkürzung: Klone können verkürzte Telomere aufweisen, was zu vorzeitiger Alterung führt (obwohl dies nicht bei allen Klonen beobachtet wurde).
- Mitochondriale DNA: Der Klon erhält die mtDNA der Eizellspenderin, ist also nicht zu 100 % genetisch identisch mit dem Spenderorganismus.
- Umwelteinflüsse und Epigenetik: Auch genetisch identische Organismen können sich phänotypisch unterscheiden (Beispiel: Fellmuster bei geklonten Katzen).
Rechtslage in Deutschland und der EU
Die Klonierung unterliegt in Deutschland und der Europäischen Union strengen gesetzlichen Regelungen:
- Embryonenschutzgesetz (ESchG, 1990): In Deutschland ist das Klonen von Menschen nach § 6 ESchG verboten. Dies umfasst sowohl das reproduktive als auch das therapeutische Klonen. Verstöße werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet.
- Stammzellgesetz (StZG, 2002): Der Import und die Verwendung humaner embryonaler Stammzellen sind nur unter strengen Auflagen und zu Forschungszwecken erlaubt. Die Stammzelllinien müssen vor einem bestimmten Stichtag gewonnen worden sein.
- EU-Charta der Grundrechte (Art. 3): Verbietet das reproduktive Klonen von Menschen ausdrücklich.
- Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin (1998): Verbietet die Erzeugung genetisch identischer menschlicher Lebewesen.
Die Genklonierung (molekulares Klonen) zu Forschungs- und medizinischen Zwecken ist hingegen erlaubt, unterliegt aber dem Gentechnikgesetz (GenTG) und erfordert entsprechende Sicherheitsmaßnahmen.
Abitur-Tipp: In Klausuren wird häufig nach einer differenzierten ethischen Bewertung des Klonens gefragt. Stelle sicher, dass du sowohl Pro- als auch Contra-Argumente formulieren kannst und diese mit konkreten Beispielen untermauerst. Unterscheide dabei immer klar zwischen reproduktivem Klonen, therapeutischem Klonen und Genklonierung, da diese unterschiedlich zu bewerten sind. Kenne außerdem die wichtigsten Gesetze (ESchG, StZG) und deren zentrale Bestimmungen.