Art. 38 Abs. 1 GG legt die Wahlgrundsätze fest: Wahlen sind allgemein (jeder Staatsbürger ab 18 Jahren), unmittelbar (keine Wahlmänner), frei (keine Beeinflussung), gleich (jede Stimme zählt gleich) und geheim (Wahlgeheimnis). Die Einhaltung dieser Grundsätze ist Voraussetzung für die demokratische Legitimation.
Es gibt zwei Grundtypen von Wahlsystemen: Die Mehrheitswahl (winner takes all) fördert klare Mehrheiten, benachteiligt aber kleine Parteien. Die Verhältniswahl bildet den Wählerwillen proportional ab, kann aber zu Zersplitterung führen. Das deutsche personalisierte Verhältniswahlrecht kombiniert beide Systeme: Die Erststimme wählt den Direktkandidaten im Wahlkreis (Mehrheitswahl), die Zweitstimme bestimmt die Sitzverteilung im Bundestag (Verhältniswahl).
Die Wahlrechtsreform 2023 hat das Bundestagswahlrecht grundlegend verändert. Der Bundestag hat nun eine feste Größe von 630 Sitzen. Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen. Die Zweitstimme (nun „Hauptstimme“) ist allein für die Sitzverteilung maßgeblich. Direktkandidaten erhalten nur dann ein Mandat, wenn es durch den Zweitstimmenanteil ihrer Partei gedeckt ist.
Die Fünf-Prozent-Hürde bleibt bestehen und soll die Funktionsfähigkeit des Parlaments sichern. Die bisherige Grundmandatsklausel (drei Direktmandate ermöglichen den Einzug auch unter 5 %) wurde abgeschafft. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf kleinere Parteien wie die Linke oder die CSU.
Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt. In Deutschland gilt die reine Verhältniswahl ohne Sperrklausel (seit einem BVerfG-Urteil von 2014). Die 96 deutschen Sitze im Europäischen Parlament werden nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität auf die Mitgliedstaaten verteilt: Kleinere Staaten erhalten proportional mehr Sitze.
Die Wahlbeteiligung bei Europawahlen lag in Deutschland lange unter 50 %, stieg aber 2024 auf über 64 %. Das EP hat durch den Vertrag von Lissabon an Macht gewonnen: Es ist gleichberechtigter Gesetzgeber im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und wählt den Kommissionspräsidenten. Dennoch wird ein Demokratiedefizit der EU beklagt, da das EP kein volles Initiativrecht besitzt.
Das deutsche Parteiensystem hat sich seit 1949 stark gewandelt: Vom Zweieinhalbparteiensystem (CDU/CSU, SPD, FDP) über das Zweilagersystem (mit den Grünen ab 1983) zum heutigen Sechsparteiensystem (CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP, AfD, Linke/BSW). Die Fragmentierung erschwert die Regierungsbildung und führt zu komplexen Koalitionen.
Erklärungsansätze für den Wandel bieten die Cleavage-Theorie (Lipset/Rokkan): Parteien bilden gesellschaftliche Konfliktlinien ab (Arbeit vs. Kapital, Stadt vs. Land, Kirche vs. Staat). Neue Konfliktlinien wie Ökologie vs. Ökonomie und Kosmopolitismus vs. Kommunitarismus haben neue Parteien hervorgebracht. Die klassische Volkspartei befindet sich in einer Krise.
Abitur-Tipp: Vergleiche Mehrheits- und Verhältniswahl systematisch nach Kriterien wie Repräsentation, Regierungsbildung und Wirkung auf das Parteiensystem. Das neue Wahlrecht 2023 und seine Auswirkungen sind hochaktüll für das Abitur.