Der EU-Binnenmarkt, vollendet 1993, ist mit über 440 Millionen Verbrauchern einer der größten einheitlichen Märkte der Welt. Er basiert auf den vier Grundfreiheiten: Freier Warenverkehr (keine Zölle und Kontingente zwischen Mitgliedstaaten), Freier Personenverkehr (Niederlassungs- und Arbeitnehmerfreizügigkeit), Freier Dienstleistungsverkehr und Freier Kapitalverkehr.
Ergänzt wird der Binnenmarkt durch die Europäische Währungsunion (Euro seit 2002 in inzwischen 20 Ländern), die Wechselkursrisiken und Transaktionskosten beseitigt. Die Harmonisierung von Normen und Standards erleichtert den grenzüberschreitenden Handel, wird aber auch als Überregulierung kritisiert.
Die EU-Wettbewerbspolitik soll einen fairen Wettbewerb im Binnenmarkt gewährleisten. Sie umfasst: Kartellverbot (Art. 101 AEUV – Verbot wettbewerbsbeschränkender Absprachen), Missbrauchskontrolle (Art. 102 AEUV – Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung), Fusionskontrolle (Prüfung großer Unternehmenszusammenschlüsse) und Beihilfenkontrolle (staatliche Subventionen dürfen den Wettbewerb nicht verzerren).
Die EU-Kommission als „Hüterin der Verträge“ setzt die Wettbewerbsregeln durch und kann hohe Geldbußen verhängen. Beispiele: Milliardenstrafen gegen Google wegen Missbrauch der Marktmacht, Verbot der Fusion Siemens/Alstom im Bahnbereich.
Die Wettbewerbsfähigkeit eines Standorts wird durch zahlreiche Faktoren bestimmt: Harte Standortfaktoren (Infrastruktur, Steuern, Lohnkosten, Nähe zu Absatzmärkten) und weiche Standortfaktoren (Bildungsniveau, Lebensqualität, Innovationsklima, Rechtsicherheit).
Deutschland ist einerseits Exportweltmeister (drittgrößter Exporteur weltweit) mit starkem Mittelstand und hoher Innovationskraft. Andererseits bestehen Schwächen: hohe Energie- und Arbeitskosten, Bürokratie, Rückstände bei der Digitalisierung, demografischer Wandel und Fachkräftemangel. Im EU-Vergleich profitiert Deutschland stark vom Binnenmarkt, wird aber auch durch Steuerwettbewerb (niedrige Steuern in Irland, Niederlande) herausgefordert.
Angesichts der Konkurrenz mit China und den USA gewinnt die Debatte um eine europäische Industriepolitik an Bedeutung. Der European Green Deal und der Net Zero Industry Act setzen auf grüne Transformation als Wettbewerbsvorteil. Kritiker warnen vor Protektionismus und Subventionswettläufen (vgl. US Inflation Reduction Act).
Die Forderung nach strategischer Autonomie der EU bedeutet, in Schlüsseltechnologien (Halbleiter, Batterien, KI) unabhängiger zu werden. Der European Chips Act fördert die Halbleiterproduktion in Europa. Gleichzeitig muss die EU ihre Offenheit für internationalen Handel bewahren, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Abitur-Tipp: Analysiere die Vor- und Nachteile des EU-Binnenmarkts für Deutschland. Diskutiere das Spannungsfeld zwischen freiem Wettbewerb und Industriepolitik. Kenne die vier Grundfreiheiten und die Instrumente der Wettbewerbspolitik.