Die Debatte um Sterbehilfe unterscheidet verschiedene Formen:
Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2020: Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst auch das Recht, sich das Leben zu nehmen und dabei Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Dieses Recht leitet sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) ab. Es ist nicht auf bestimmte Lebenssituationen (z. B. Krankheit) beschränkt.
Die evangelische Kirche bezieht eine differenzierte Position:
Bei der ethischen Urteilsbildung zur Sterbehilfe sind verschiedene Aspekte abzuwägen:
Die EKD hat 2008 die Orientierungshilfe Wenn Menschen sterben wollen veröffentlicht und mit dem Bischofswort Sterben hat seine Zeit (2018) und der Stellungnahme Wenn das Leben unerträglich wird (2023) auf das BVerfG-Urteil reagiert. Die Position lässt sich so zusammenfassen: „Christliche Sterbebegleitung will nicht den Tod, sondern das Leben bis zuletzt – nicht länger machen, aber tiefer gestalten.“ (EKD, 2018) Die Kirchen lehnen Sterbehilfevereine ab, sehen aber differenziert auf den Einzelfall, in dem Menschen aus tiefer Verzweiflung handeln.
In den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe seit 2002 gesetzlich geregelt (Wet toetsing levensbeeindiging op verzoek en hulp bij zelfdoding). Belgien folgte 2002, Luxemburg 2009, Spanien 2021, Kanada (MAID) 2016. In den USA ist physician-assisted dying in elf Bundesstaaten erlaubt, beginnend mit Oregon (Death with Dignity Act, 1997). Statistisch zeigt sich: In den Niederlanden sind heute über 5 Prozent aller Todesfälle Euthanasiefälle – eine Entwicklung, die das „Dammbruch-Argument“ empirisch stätzt, aber auch unterschiedlich interpretiert wird.
Die christlich geprägte Hospizbewegung geht zurück auf Cicely Saunders, die 1967 in London das St. Christopher’s Hospice gründete. Ihr Konzept: „You matter because you are you, and you matter to the end of your life. We will do all we can not only to help you die peacefully, but also to live until you die.“ (Saunders, 1967) Diese Haltung – total pain (körperlich, sozial, seelisch, spirituell) – ist die christliche Antwort auf den Wunsch nach Selbsttötung: nicht das Leben verkürzen, sondern das Sterben begleiten.
Abitur-Tipp: Sterbehilfe ist ein häufiges Abiturthema. Präge dir die vier Formen der Sterbehilfe und ihre rechtliche Bewertung in Deutschland ein. Im Abitur wird oft verlangt, die christliche Position darzustellen und mit dem Autonomie-Argument zu konfrontieren. Argumentiere differenziert: Weder bloße Ablehnung noch bloße Zustimmung, sondern eine Abwägung von Menschenwürde, Selbstbestimmung und Fürsorgepflicht. Vergiss nicht das BVerfG-Urteil 2020.