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Europäische Institutionen

Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament (EP) ist die einzige direkt gewählte Institution der EU. Die derzeit 720 Abgeordneten werden alle fünf Jahre von den Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt. Das EP hat seit dem Vertrag von Lissabon (2009) erheblich an Macht gewonnen.

Funktionen:

  • Gesetzgebung: Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gleichberechtigter Mitgesetzgeber neben dem Rat der EU
  • Haushalt: Beschließt gemeinsam mit dem Rat den EU-Haushalt
  • Kontrolle: Kontrolliert die Europäische Kommission, kann ihr das Misstraünsvotum aussprechen
  • Wahl: Wählt den Präsidenten der Europäischen Kommission

Kritikpunkt: Das EP besitzt kein Initiativrecht für Gesetzesvorschläge – dieses liegt allein bei der Kommission. Außerdem wird das EP wegen der geringen Wahlbeteiligung und des fehlenden europäischen Demos oft als legitimationsschwach kritisiert („Demokratiedefizit“).

Die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist das Exekutivorgan der EU und vertritt das gemeinsame europäische Interesse. Sie besteht aus 27 Kommissaren (einem pro Mitgliedstaat) unter der Leitung der Kommissionspräsidentin.

Aufgaben:

  • Initiativrecht: Einzige Institution, die Gesetzesvorschläge einbringen darf („Motor der Integration“)
  • Hüterin der Verträge: Überwacht die Einhaltung des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten
  • Exekutive: Setzt EU-Politik um, verwaltet Programme und den EU-Haushalt
  • Außenvertretung: Führt Handelsverhandlungen im Namen der EU

Die Kommission ist dem Europäischen Parlament rechenschaftspflichtig. Dieses kann die gesamte Kommission durch ein Misstraünsvotum (Zweidrittel-Mehrheit) zum Rücktritt zwingen.

Der Rat der EU und der Europäische Rat

Es ist wichtig, zwei häufig verwechselte Organe zu unterscheiden:

Rat der EU (Ministerrat):

  • Besteht aus den Fachministern der Mitgliedstaaten (je nach Thema: Außenminister, Finanzminister etc.)
  • Ist Mitgesetzgeber neben dem EP im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren
  • Entscheidungen meist mit qualifizierter Mehrheit (55 % der Mitgliedstaaten, die 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren)
  • Vertritt die Interessen der Mitgliedstaaten

Europäischer Rat:

  • Besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten des Europäischen Rates und der Kommissionspräsidentin
  • Legt die allgemeinen politischen Leitlinien der EU fest
  • Ist kein Gesetzgebungsorgan, sondern gibt Impulse und setzt Prioritäten
  • Entscheidet in der Regel im Konsens
Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren

Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren (früher: Mitentscheidungsverfahren) ist das wichtigste Gesetzgebungsverfahren der EU seit dem Vertrag von Lissabon:

  1. Kommissionsvorschlag: Die Kommission legt einen Gesetzesvorschlag vor (alleiniges Initiativrecht).
  2. Erste Lesung: EP und Rat prüfen den Vorschlag unabhängig voneinander. Stimmen beide zu, ist der Rechtsakt angenommen.
  3. Zweite Lesung: Bei Unstimmigkeiten arbeiten EP und Rat Änderungsvorschläge aus. Lehnt eine Seite ab, scheitert der Vorschlag.
  4. Vermittlungsausschuss: Einigen sich EP und Rat nicht, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen.
  5. Dritte Lesung: Beide müssen dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zustimmen.

In der Praxis werden ca. 85 % der Rechtsakte bereits in der ersten Lesung durch sogenannte Triloge (informelle Verhandlungen zwischen EP, Rat und Kommission) beschlossen.

Weitere wichtige EU-Organe

Europäischer Gerichtshof (EuGH):

  • Sitz in Luxemburg, höchstes Gericht der EU
  • Sichert die einheitliche Auslegung des EU-Rechts
  • Kann Mitgliedstaaten wegen Vertragsverstößen verurteilen
  • Grundsatz: Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht

Europäische Zentralbank (EZB):

  • Sitz in Frankfurt am Main
  • Verantwortlich für die Geldpolitik der Eurozone
  • Primäres Ziel: Preisstabilität (Inflationsrate nahe 2 %)
  • Unabhängig von Weisungen der Regierungen oder EU-Organe

Europäischer Rechnungshof: Prüft die Verwendung der EU-Finanzmittel („Finanzgewissen der EU“).

Abitur-Tipp: EU-Institutionen

Abitur-Tipp: Im Abitur wird häufig nach dem Demokratiedefizit der EU gefragt. Argumente dafür: fehlendes Initiativrecht des EP, geringe Wahlbeteiligung, keine europäische Öffentlichkeit. Argumente dagegen: EP als Mitgesetzgeber, Kontrolle der Kommission, Subsidiaritätsprinzip. Verwechsle niemals den Rat der EU (Ministerrat, Gesetzgebung) mit dem Europäischen Rat (Gipfeltreffen, politische Leitlinien)!

Europaeisches Parlament in Strassburg

Europäisches Parlament in Straßburg

Der Plenarsaal des Europäischen Parlaments in Straßburg, in dem die gewählten Abgeordneten der EU-Mitgliedstaaten tagen.