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Föderalismus in Deutschland

Grundlagen des Föderalismus

Der Föderalismus ist ein Strukturprinzip des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 1 GG: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“). Er ist durch die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) vor Abschaffung geschützt.

Merkmale des Föderalismus:

  • Aufteilung der Staatsgewalt auf Bund und 16 Länder
  • Jedes Land hat eine eigene Verfassung, Regierung, Parlament und Gerichtsbarkeit
  • Bundesrecht bricht Landesrecht (Art. 31 GG)
  • Die Länder wirken über den Bundesrat an der Bundesgesetzgebung mit

Begründung: Historische Tradition (Fürstentümer), Machtteilung (vertikale Gewaltenteilung), Bürgernähe, Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, „Laboratorium der Demokratie“ (Innovation durch Wettbewerb der Länder).

Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern

Das Grundgesetz regelt die Gesetzgebungskompetenzen in Art. 70–74 GG:

Ausschließliche Bundesgesetzgebung (Art. 71, 73 GG):

  • Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Staatsbürgerschaft, Währung, Zoll, Luftverkehr, Bundeseisenbahnen, Post und Telekommunikation

Konkurrierende Gesetzgebung (Art. 72, 74 GG):

  • Bürgerliches Recht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Straßenverkehr, Abfallwirtschaft
  • Länder dürfen nur gesetzgeben, solange und soweit der Bund von seiner Kompetenz keinen Gebrauch macht

Ausschließliche Landesgesetzgebung:

  • Alles, was nicht dem Bund zugewiesen ist (Art. 70 GG): v. a. Bildung und Schule, Polizei, Kultur, Kommunalrecht, Rundfunk

Verwaltung: Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus (Art. 83 GG) – der Bund hat die Gesetzgebung, die Länder die Verwaltung.

Der Bundesrat als Föderativorgan

Der Bundesrat ist das zentrale Organ der Ländermitwirkung an der Bundesgesetzgebung:

  • 69 Stimmen insgesamt, verteilt nach Einwohnerzahl (3–6 Stimmen pro Land)
  • Kein frei gewähltes Parlament, sondern Vertretung der Landesregierungen
  • Stimmen eines Landes können nur einheitlich abgegeben werden

Gesetzgebungsbeteiligung:

  • Zustimmungsgesetze: Gesetze, die Länderinteressen berühren (z. B. Steuern, Verwaltung), erfordern die ausdrückliche Zustimmung des Bundesrats
  • Einspruchsgesetze: Bei allen übrigen Gesetzen kann der Bundesrat Einspruch erheben, der vom Bundestag überstimmt werden kann

Seit der Föderalismusreform 2006 wurde die Zahl der Zustimmungsgesetze deutlich reduziert (von ca. 60 % auf ca. 35–40 %), um Blockaden zu verringern.

Kooperativer Föderalismus und Kritik

Der deutsche Föderalismus wird als kooperativer Föderalismus (auch: Verbundfoederalismus) bezeichnet, da Bund und Länder eng zusammenarbeiten:

  • Gemeinschaftsaufgaben (Art. 91a, 91b GG): z. B. Hochschulbau, Agrarstruktur
  • Länderfinanzausgleich: Umverteilung von Finanzmitteln zwischen finanzstarken und -schwachen Ländern
  • Ministerpräsidentenkonferenz (MPK): Koordination der Länder untereinander

Kritik:

  • Politikverflechtungsfalle (Scharpf): Entscheidungsblockaden durch zu viele Vetospieler
  • Intransparenz: Bürger können nicht erkennen, welche Ebene für welche Entscheidung verantwortlich ist
  • Wettbewerbsföderalismus als Gegenmodell: Mehr Autonomie für die Länder, weniger Verflechtung
  • Ungleichheit: Unterschiedliche Bildungssysteme (z. B. G8/G9, Abiturstandards)
Abitur-Tipp: Föderalismus

Abitur-Tipp: Du musst die Kompetenzverteilung (ausschließliche, konkurrierende, Landes-Gesetzgebung) und die Rolle des Bundesrats (Zustimmungs- vs. Einspruchsgesetze) kennen. Beliebte Fragen betreffen die Vor- und Nachteile des Föderalismus: Vorteile (Machtbegrenzung, Bürgernähe, Innovation) vs. Nachteile (Blockaden, Intransparenz, Ungleichheit). Nenne immer die Föderalismusreform 2006 als Lösungsversuch.