Es gibt zwei Grundtypen von Wahlsystemen:
Mehrheitswahl (Majorz):
Verhältniswahl (Proporz):
Deutschland nutzt eine personalisierte Verhältniswahl, die Elemente beider Systeme verbindet:
Zwei Stimmen:
Sitzverteilung: Die Gesamtzahl der Sitze einer Partei richtet sich nach dem Zweitstimmenanteil. Zuerst werden die gewonnenen Direktmandate verrechnet, dann die übrigen Sitze über die Landesliste aufgefüllt.
Grundsatz: Die Zweitstimme ist die „entscheidende Stimme“, weil sie die proportionale Zusammensetzung des Bundestags bestimmt.
Überhangmandate entstanden, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate (Erststimme) gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustanden. Diese zusätzlichen Sitze blieben erhalten, was zu einer Vergrößerung des Bundestags führte.
Ausgleichsmandate wurden eingeführt, um den durch Überhangmandate verzerrten Proporz wiederherzustellen. Dies führte zu einem immer größeren Bundestag (2021: 736 Abgeordnete statt der Regelgröße von 598).
Wahlrechtsreform 2023:
Fünf-Prozent-Hürde (Sperrklausel):
Wahlrechtsgrundsätze (Art. 38 GG):
Großbritannien: Relative Mehrheitswahl („first past the post“) – fördert Zweiparteiensystem, klare Regierungsmehrheiten, aber geringe Repräsentation kleiner Parteien.
Frankreich: Absolute Mehrheitswahl mit Stichwahl – erster Wahlgang: Wer über 50 % bekommt, gewinnt. Sonst zweiter Wahlgang mit den beiden besten Kandidaten.
Niederlande: Reine Verhältniswahl ohne Sperrklausel – viele Parteien im Parlament, komplexe Koalitionsverhandlungen.
USA: Relative Mehrheitswahl plus Electoral College bei Präsidentschaftswahlen – Kandidat kann Präsident werden, obwohl er weniger Gesamtstimmen erhält (2000, 2016).
Abitur-Tipp: Abiturfragen verlangen oft den Vergleich von Mehrheits- und Verhältniswahl. Erstelle eine Tabelle mit den Kriterien: Repräsentation, Regierungsstabilität, Personenwahl, Chancengleichheit. Kenne die deutsche personalisierte Verhältniswahl mit Erst- und Zweitstimme und die Reform 2023. Vergiss nicht die Wahlrechtsgrundsätze (Art. 38 GG) – die werden gerne als Einstiegsfrage gestellt.