Die Raumordnung ist die zusammenfassende, übergeordnete Planung und Ordnung des Raumes. Sie hat die Aufgabe, unterschiedliche Nutzungsansprüche an den Raum (Wohnen, Wirtschaft, Verkehr, Erholung, Naturschutz) aufeinander abzustimmen und gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen herzustellen.
Rechtsgrundlage ist das Raumordnungsgesetz (ROG). Es definiert Grundsätze der Raumordnung, darunter: Dezentrale Konzentration (Verteilung auf mehrere Zentren statt nur auf eine Hauptstadt), Nachhaltigkeit und Ausgleich zwischen Verdichtungs- und ländlichen Räumen.
Die Raumordnung erfolgt auf drei Ebenen: Bundesraumordnung (ROG, Leitbilder), Landesplanung (Landesentwicklungspläne, z. B. Hessischer Landesentwicklungsplan) und Regionalplanung (Regionalpläne für Teilräume). Das Gegenstromprinzip stellt sicher, dass Planung sowohl von oben nach unten als auch von unten nach oben erfolgt.
Das Zentrale-Orte-Konzept geht auf den Geographen Walter Christaller (1933) zurück und ist bis heute das wichtigste Ordnungsprinzip der deutschen Raumplanung. Es teilt Orte nach ihrer Versorgungsfunktion in hierarchische Stufen ein:
• Grundzentren (Kleinstädte): Grundversorgung (Hausarzt, Grundschule, Supermarkt). Einzugsbereich: ca. 5.000–15.000 Einwohner. Erreichbarkeit: max. 15 Minuten.
• Mittelzentren (Mittelstädte): Gehobener Bedarf (Krankenhaus, Gymnasium, Fachgeschäfte). Einzugsbereich: ca. 30.000–100.000 Einwohner.
• Oberzentren (Großstädte): Spezialisierter Bedarf (Universität, Theater, Spezialkliniken). Einzugsbereich: über 100.000 Einwohner.
Jeder höherrangige Ort übernimmt auch die Funktionen der darunterliegenden Stufen. Das Konzept sichert die flächendeckende Daseinsvorsorge: Auch im ländlichen Raum soll eine zumutbare Erreichbarkeit gewährleistet sein.
Kritik: Das Christaller-Modell stammt aus einer Zeit ohne Internet und E-Commerce. Digitale Versorgung (Telemedizin, Online-Handel) verändert die Bedeutung physischer Zentralität. Zudem führt der demographische Wandel dazu, dass Grundzentren im ländlichen Raum ihre Versorgungsfunktion verlieren.
Die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) hat 2016 drei Leitbilder für die Raumentwicklung in Deutschland beschlossen:
1. Wettbewerbsfähigkeit stärken: Metropolregionen als Wachstumsmotoren fördern (z. B. Rhein-Main, München, Hamburg). Clusterbildung, Innovationsförderung, Infrastrukturausbau.
2. Daseinsvorsorge sichern: Gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen gewährleisten. Besonders relevant für den ländlichen Raum: ärztliche Versorgung, Breitbandausbau, Mobilität.
3. Raumnutzung steuern und nachhaltig entwickeln: Flächenverbrauch begrenzen (30-Hektar-Ziel), Innenentwicklung vor Außenentwicklung, Freiraumschutz.
Diese Leitbilder stehen teils in Spannung zueinander: Die Förderung von Metropolregionen (Leitbild 1) kann die Disparitäten zum ländlichen Raum (Leitbild 2) verschärfen.
Artikel 72 Abs. 2 des Grundgesetzes spricht von „gleichwertigen“ (nicht: „gleichen“) Lebensverhältnissen. Dies bedeutet, dass regionale Unterschiede akzeptabel sind, solange ein Mindeststandard an Daseinsvorsorge überall gewährleistet ist.
In der Praxis bestehen erhebliche Disparitäten: Die Arbeitslosenquote in Südbayern liegt bei 2–3 %, in Teilen Mecklenburg-Vorpommerns bei 8–10 %. Das Haushaltseinkommen in München ist doppelt so hoch wie in der Uckermark. Auch die ärztliche Versorgung klafft auseinander: In Großstädten gibt es Überversorgung, im ländlichen Raum Ärztemangel.
Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ (2019) empfahl u.a. den Ausbau des Breitbandnetzes, die Stärkung des ÖPNV, die dezentrale Ansiedlung von Behörden und die Förderung des Ehrenamts im ländlichen Raum.
Zusammenfassung:
• Raumordnung: übergeordnete Planung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
• ROG + Gegenstromprinzip (top-down und bottom-up)
• Zentrale-Orte-Konzept (Christaller): Grund-, Mittel-, Oberzentren
• 3 Leitbilder: Wettbewerbsfähigkeit, Daseinsvorsorge, nachhaltige Raumnutzung
• Disparitäten zwischen Stadt/Land und Ost/West bestehen fort
Abitur-Tipp: Das Zentrale-Orte-Konzept ist Pflichtthema. Übe die Zuordnung konkreter Einrichtungen zu Hierarchiestufen und diskutiere, ob das Modell im Zeitalter der Digitalisierung noch zeitgemäß ist.