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Gesellschaftsvertrag: Hobbes, Locke, Rousseau

Die Idee des Gesellschaftsvertrags

Die Vertragstheorie (Kontraktualismus) ist eine der einflussreichsten Traditionen der politischen Philosophie. Ihre Grundfrage: Warum gibt es den Staat, und was legitimiert seine Macht? Die Antwort: Der Staat beruht auf einem (hypothetischen) Vertrag zwischen freien Individuen, die den Naturzustand verlassen, um unter einer gemeinsamen Ordnung zu leben.

Drei Denker haben die Vertragstheorie maßgeblich geprägt: Thomas Hobbes (1588–1679), John Locke (1632–1704) und Jean-Jacques Rousseau (1712–1778). Sie gehen von unterschiedlichen Menschenbildern und Naturzuständen aus und gelangen daher zu unterschiedlichen Staatsmodellen.

Thomas Hobbes: Der Leviathan

Hobbes’ Hauptwerk „Leviathan“ (1651) entstand vor dem Hintergrund des Englischen Bürgerkriegs. Sein Menschenbild ist pessimistisch: Der Mensch ist von Natur aus eigennützig, machtgierig und misstrauisch.

Der Naturzustand ist ein „Krieg aller gegen alle“ (bellum omnium contra omnes). Ohne Staat gibt es keine Sicherheit, kein Eigentum, keine Gerechtigkeit. Das Leben ist „solitary, poor, nasty, brutish, and short“ (einsam, armselig, ekelhaft, tierisch und kurz).

Um diesem Zustand zu entkommen, schließen die Menschen einen Vertrag: Sie übertragen alle Rechte auf einen absoluten Souverän (den „Leviathan“), der im Gegenzug für Sicherheit und Ordnung sorgt. Dieser Souverän (König oder Versammlung) steht über dem Gesetz und kann nicht abgesetzt werden – denn ein Rückfall in den Naturzustand wäre schlimmer als jede Tyrannis.

Einzige Grenze: Der Souverän darf nicht das Leben seiner Untertanen bedrohen – denn Selbsterhaltung ist das Grundrecht, das den Vertrag motiviert.

John Locke: Liberaler Staat

Lockes „Two Treatises of Government“ (1689) begründen den Liberalismus. Sein Menschenbild ist gemäßigter als das von Hobbes: Der Mensch ist von Natur aus vernünftig und besitzt natürliche Rechte auf Leben, Freiheit und Eigentum.

Der Naturzustand ist bei Locke kein Krieg, sondern ein Zustand relativer Freiheit und Gleichheit, der aber durch die Unsicherheit der Rechtsdurchsetzung problematisch ist: Wer soll urteilen, wenn zwei Menschen um Eigentum streiten?

Daher schließen die Menschen einen Vertrag, um eine Regierung einzusetzen, die ihre natürlichen Rechte schützt. Im Gegensatz zu Hobbes bleibt die Macht beim Volk: Die Regierung hat nur ein Treuhandverhältnis (Trust). Verletzt sie die natürlichen Rechte, hat das Volk ein Widerstandsrecht – es darf die Regierung absetzen.

Locke fordert Gewaltenteilung (Legislative und Exekutive) und beeinflusste direkt die Amerikanische Unabhängigkeitserklärung (1776) und die Menschenrechtserklärung.

Jean-Jacques Rousseau: Volonté générale

Rousseaus „Du contrat social“ (Vom Gesellschaftsvertrag, 1762) beginnt mit dem berühmten Satz: „Der Mensch ist frei geboren, und überall liegt er in Ketten.“ Rousseaus Menschenbild ist das optimistischste: Der Mensch im Naturzustand ist ein „edler Wilder“ – friedlich, mitleidfähig und glücklich. Erst die Zivilisation (Privateigentum, Ungleichheit) korrumpiert ihn.

Rousseaus Lösung: Ein Gesellschaftsvertrag, in dem sich jeder der Gemeinschaft als Ganzer unterwirft. Die Souveränität liegt beim Volk, das sich in der Volonté générale (Gemeinwille) ausdrückt. Der Gemeinwille ist nicht die Summe der Einzelwillen (Volonté de tous), sondern das, was objektiv im Interesse aller liegt.

Problematisch: Wer den Gemeinwillen nicht erkennt, muss „gezwungen werden, frei zu sein“ – ein paradoxer Satz, der als Rechtfertigung für totalitäre Herrschaft missbraucht werden kann (Jacobiner, Sowjetunion).

Vergleich der drei Vertragstheoretiker

Naturzustand: Hobbes: Krieg aller gegen alle | Locke: relative Freiheit | Rousseau: idyllisch, „edler Wilder“

Menschenbild: Hobbes: eigennützig, machtgierig | Locke: vernünftig, rechtetragend | Rousseau: gut, aber korrumpierbar

Staatsform: Hobbes: absoluter Souverän | Locke: liberaler Staat, Gewaltenteilung | Rousseau: direkte Volksherrschaft

Widerstandsrecht: Hobbes: keines | Locke: ja, bei Rechtsverletzung | Rousseau: unnötig (Volk ist selbst Souverän)

Nachwirkung: Hobbes: Sicherheitsstaat, Realismus | Locke: Liberalismus, Grundrechte, USA | Rousseau: Demokratie, Französische Revolution

Zusammenfassung:

• Vertragstheorie: Staat als Ergebnis eines (hypothetischen) Vertrags aus dem Naturzustand
• Hobbes: pessimistisch, absoluter Souverän, kein Widerstandsrecht
• Locke: liberal, natürliche Rechte, Gewaltenteilung, Widerstandsrecht
• Rousseau: optimistisch, Volonté générale, Volkssouveränität

Abitur-Tipp: Der Dreiervergleich Hobbes–Locke–Rousseau ist ein Abiturklassiker. Lerne die Tabelle (Naturzustand, Menschenbild, Staatsform, Widerstandsrecht) und ordne Rawls’ Schleier des Nichtwissens als moderne Fortführung der Vertragsidee ein.