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Menschenrechte

Eleanor Roosevelt mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Was sind Menschenrechte?

Die Menschenrechte sind universelle, unveräußerliche und unteilbare Rechte, die jedem Menschen allein aufgrund seines Menschseins zukommen. Sie sind nicht von Staat, Religion oder gesellschaftlicher Stellung abhängig – ihre Gültigkeit folgt aus der Würde des Menschen. Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR, 1948) bringt es auf den Punkt: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“

Drei Merkmale kennzeichnen die Menschenrechte: Universalität (sie gelten für alle), Unveräußerlichkeit (niemand kann sie verlieren oder übertragen) und Unteilbarkeit (sie bilden ein zusammenhängendes Ganzes). Die deutsche Verfassung greift diese Idee in Artikel 1 GG auf: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Geschichte der Menschenrechte

Die Geschichte der Menschenrechte ist eine Geschichte der schrittweisen Verrechtlichung der Freiheit. Wichtige Stationen:

Magna Carta (1215): In England zwingen Adlige König Johann Ohneland, ihre Rechte zu garantieren. Erstmals in der europäischen Geschichte wird die königliche Macht durch ein Gesetz beschränkt. Noch keine Menschenrechte im modernen Sinn, aber die Idee, dass auch der Herrscher unter dem Recht steht, beginnt hier.

Bill of Rights (1689): Nach der Glorious Revolution erkennt das englische Parlament Grundrechte an: keine Steuern ohne Parlament, keine willkürliche Verhaftung, freie Wahlen.

Virginia Declaration of Rights (1776): Der amerikanische Bundesstaat Virginia formuliert erstmals universelle Menschenrechte: Alle Menschen seien von Natur aus gleich und frei. Wenig später folgt die Unabhängigkeitserklärung der USA mit ihrem berühmten Satz: „We hold these truths to be self-evident, that all men are created equal...“

Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (1789): Die Französische Revolution proklamiert in 17 Artikeln die Freiheit, Gleichheit und Sicherheit als natürliche Rechte. Ein Markstein der politischen Moderne.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (10.12.1948): Nach dem Schock von Holocaust und Weltkrieg verabschiedet die UNO in 30 Artikeln die erste universelle Menschenrechtserklärung. Eleanor Roosevelt war Vorsitzende der Kommission. Die AEMR ist völkerrechtlich unverbindlich, aber moralisch und politisch höchst wirksam.

Internationale Pakte (1966): Der UN-Zivilpakt und der UN-Sozialpakt geben den Menschenrechten verbindliche völkerrechtliche Form. 1950 hatte bereits die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) regional Schutz garantiert.

Drei Generationen der Menschenrechte (Karel Vasak)

Der tschechisch-französische Jurist Karel Vasak hat 1979 vorgeschlagen, die Menschenrechte in drei Generationen einzuteilen – analog zur französischen Trias liberté, égalité, fraternité:

Erste Generation – Freiheitsrechte (liberté): Die klassischen liberalen Abwehrrechte gegen den Staat: Leben, Freiheit, Eigentum, Meinungs-, Versammlungs-, Religions- und Pressefreiheit, Schutz vor Folter und Sklaverei. Sie entstanden im 18. und 19. Jahrhundert. Ihre Funktion: Der Staat soll lassen, nicht handeln.

Zweite Generation – soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte (égalité): Recht auf Arbeit, faire Entlohnung, soziale Sicherheit, Bildung, Gesundheit, kulturelle Teilhabe. Sie entstanden im 20. Jahrhundert (Weimarer Verfassung 1919, UN-Sozialpakt 1966). Hier muss der Staat handeln, um die Rechte zu ermöglichen.

Dritte Generation – kollektive Solidarrechte (fraternité): Recht auf Frieden, Entwicklung, eine intakte Umwelt, Selbstbestimmung der Völker. Diese Rechte sind nicht mehr Rechte des Einzelnen gegen den Staat, sondern globale Ansprüche. Sie sind völkerrechtlich besonders umstritten.

Philosophische Begründungen

Wie kann man Menschenrechte begründen? Die Frage ist heikel: Wer auf religiöse oder metaphysische Prämissen verweist, riskiert, dass Andersdenkende sie nicht akzeptieren. Drei klassische Begründungswege:

1. Naturrecht: Schon die antiken Stoiker (Cicero) und später Thomas von Aquin nahmen ein ius naturale an – ein vom positiven Recht unabhängiges, in der Natur des Menschen liegendes Recht. John Locke entwickelte daraus in Two Treatises of Government (1689) die Lehre von Leben, Freiheit und Eigentum als natürlichen Rechten.

2. Kants Vernunftethik: Für Immanuel Kant ist jedes vernünftige Wesen Selbstzweck: „Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“ (Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, 1785) Diese Selbstzweckformel ist die wohl wichtigste philosophische Grundlage moderner Menschenrechtsdebatten.

3. Vertragstheorie (Rawls): John Rawls schlägt in Eine Theorie der Gerechtigkeit (1971) ein Gedankenexperiment vor: Hinter dem „Schleier des Nichtwissens“ würden rationale Menschen sich auf Grundrechte einigen, die jedem zustehen. Die Menschenrechte sind so begründet, dass jeder ihnen unter fairen Bedingungen zustimmen würde.

Kritik und Herausforderungen

Trotz ihrer rhetorischen Kraft sind die Menschenrechte umstritten. Drei wichtige Einwände:

Universalismus vs. Kulturrelativismus: Sind die Menschenrechte wirklich universell oder ein westliches Erbe? Asiatische und afrikanische Stimmen haben in den 1990er Jahren auf die Bedeutung von Familie, Gemeinschaft und Pflicht hingewiesen. Die Bangkok-Erklärung (1993) betonte regionale Besonderheiten. Heute setzt sich allerdings die These durch, dass Würde und Schutz vor Folter universal verteidigbar sind.

Implementierungsdefizit: Auf dem Papier sind die Menschenrechte fast überall anerkannt. In der Praxis werden sie täglich verletzt – in Diktaturen wie auch in Demokratien. Hier zeigt sich, dass moralische Anerkennung allein nicht reicht.

Soziale Rechte als Programmsätze: Kritiker bezweifeln, ob soziale Rechte wirklich einklagbare Rechte sind oder nur politische Ziele. Ein Recht auf Arbeit nutzt wenig, wenn es keine Stellen gibt.

Aktuelle Bedeutung

Im 21. Jahrhundert stellen sich neue Fragen: Gelten die Menschenrechte auch im digitalen Raum? Schützen sie vor Klimaschaden? Hat der Embryo Menschenrechte? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg) entscheidet jedes Jahr Tausende von Fällen. 2024 erklärte er den unzureichenden Klimaschutz der Schweiz für menschenrechtswidrig – ein historisches Urteil, das das Recht auf Leben um eine ökologische Dimension erweitert.

Zusammenfassung:

• Menschenrechte: universal, unveräußerlich, unteilbar
• Geschichte: Magna Carta 1215, Bill of Rights 1689, Virginia 1776, Frz. 1789, AEMR 1948
• Drei Generationen (Vasak): Freiheits-, Sozial-, Solidarrechte
• Begründungen: Naturrecht (Locke), Kant (Selbstzweckformel), Rawls (Schleier des Nichtwissens)
• Kritik: Kulturrelativismus, Implementierungsdefizit, soziale Rechte
• Aktuell: Klimaurteil des EGMR 2024

Abitur-Tipp: Lerne die vier historischen Stationen mit Jahreszahlen auswendig – sie sind häufige Klausurfragen. Verbinde Kants Selbstzweckformel direkt mit Art. 1 GG und Art. 1 AEMR. Bei einem Textauszug ist die Drei-Generationen-Lehre ein praktisches Werkzeug, um Rechte zu sortieren. Plädiere für Universalität, aber nimm den Kulturrelativismus ernst – das zeigt philosophische Differenzierung.