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Humanae Vitae (1968) – Sexualmoral der Kirche

Die umstrittenste Enzyklika

Am 25. Juli 1968 veröffentlichte Papst Paul VI. (1897–1978) die Enzyklika „Humanae Vitae“ („Vom menschlichen Leben“). Sie ist die wohl umstrittenste Enzyklika des 20. Jahrhunderts. Hintergrund: Die Antibabypille war 1960 auf den Markt gekommen. Im Zuge des II. Vatikanums hatte Johannes XXIII. eine päpstliche Studienkommission zur Frage der Empfängnisregelung eingesetzt, die mehrheitlich eine Lockerung empfohlen hatte. Doch Paul VI. entschied sich anders.

Die zwei Bedeutungen des ehelichen Aktes

Die Kernthese von HV ist die Untrennbarkeit der zwei Bedeutungen des ehelichen Aktes (HV 12): die liebende Vereinigung (lat. significatio unitiva) und die Weitergabe des Lebens (significatio procreativa). Diese beiden dürfen nach katholischer Lehre nicht voneinander getrennt werden.

Daraus folgt: „Verworfen werden muss [...] jede Handlung, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluss an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel.“ (HV 14)

Damit verbietet HV jede Form der künstlichen Empfängnisverhütung, einschliesslich der Pille, des Kondoms und der Sterilisation. Erlaubt ist nur die natürliche Empfängnisregelung durch Beobachtung des Zyklus.

Reaktionen und Königsteiner Erklärung

HV löste eine Welle der Kritik aus. Viele Theologen und Bischöfe widersprachen offen. Die deutsche Bischofskonferenz veröffentlichte am 30. August 1968 die Königsteiner Erklärung, die den Eheleuten die Letztentscheidung überliess: „Wer in seinem Gewissen meint, der Lehre der Enzyklika nicht folgen zu können, muss gewissenhaft prüfen, ob er – frei von Vorurteilen [...] – verantworten kann, was er tut.“

Auch österreichische und schweizerische Bischofskonferenzen formulierten ähnlich. In den Pfarreien wurde HV vielfach nicht ernsthaft umgesetzt.

Theologen für und gegen HV

Für HV: Karol Wojtyla (später Johannes Paul II.) hatte schon vor seiner Wahl 1978 die Position von HV mit der „Theologie des Leibes“ (Generalaudienzen 1979–1984) systematisch ausgebaut. Die menschliche Sexualität ist nach Wojtyla Sprache des Leibes, in der die Eheleute einander ganzheitlich schenken – Verhütung würde diese Sprache verfremden.

Gegen HV: Theologen wie Bernhard Häring (Redemptorist, 1912–1998), Hans Küng, Charles Curran argumentierten, die Enzyklika setze die Lehre des II. Vatikanums (Personalität, Gewissensfreiheit) nicht konsequent um. Häring forderte eine differenzierte Lösung im Einzelfall.

Bleibende Wirkung

Statistisch wird HV von der Mehrheit der Katholiken in Industrieländern nicht praktisch befolgt. Studien zeigen, dass die Verhütungspraxis von Katholiken und Nichtkatholiken kaum noch unterscheidbar ist. Trotzdem ist HV bis heute lehramtlich nicht widerrufen. Johannes Paul II., Benedikt XVI. und Franziskus haben die Lehre bestätigt.

Papst Franziskus hat in Amoris Laetitia (2016) versucht, eine pastorale Öffnung zu ermöglichen, ohne die Lehre formal zu ändern. Er betont das persönliche Gewissen und die Begleitung in komplexen Situationen.

Häufige Fehler

Fehler 1: HV mit einem allgemeinen Sex-Verbot verwechseln. Es geht spezifisch um die Trennung von Liebe und Fortpflanzung im Ehestand.

Fehler 2: Die Königsteiner Erklärung als „Aufstand“ sehen. Sie ist eine pastorale Klarstellung.

Fehler 3: Die „Theologie des Leibes“ (Wojtyla) vergessen.

Zusammenfassung:

• 25. Juli 1968, Paul VI.
• HV 12: Untrennbarkeit von significatio unitiva und procreativa
• HV 14: Verbot künstlicher Verhütung
• Königsteiner Erklärung 1968
• Theologie des Leibes (Wojtyla, 1979–1984)
• Kritiker: Häring, Küng, Curran

Abitur-Tipp: Lerne HV 12 (zwei Bedeutungen) und HV 14 (Verbot Verhütung). Die Königsteiner Erklärung ist die wichtigste deutsche Reaktion. Der Kontrast Wojtyla/Häring zeigt die katholische Bandbreite. Verbinde mit Amoris Laetitia (2016) als pastoraler Wende.