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Erbsünde und Sünde

Augustinus von Hippo – Erbsündenlehre
Was ist Sünde?

Sünde ist nach katholischer Lehre nicht in erster Linie ein moralischer Verstoss, sondern ein Bruch der Beziehung zu Gott. Das hebräische Wort chatta't bedeutet wörtlich „Zielverfehlung“. Der Mensch verfehlt die Bestimmung, die ihm Gott gegeben hat. Der Katechismus (KKK 1849) definiert: „Die Sünde ist eine Verfehlung gegen die Vernunft, gegen die Wahrheit und gegen das rechte Gewissen.“

Die katholische Tradition unterscheidet zwischen Todsuende (lat. peccatum mortale) und lässlicher Sünde (peccatum veniale). Eine Todsuende erfordert nach KKK 1857 drei Bedingungen: schwere Materie, volles Wissen, freie Zustimmung.

Die biblische Urgeschichte: Gen 3

Die Ursünde wird in Gen 3 erzählt: Adam und Eva übertreten Gottes Gebot, vom Baum der Erkenntnis zu essen. Die Schlange verspricht ihnen „ihr werdet sein wie Gott“ (Gen 3,5). Die Folge ist die Vertreibung aus dem Paradies, die Sterblichkeit und die Mühsal des Lebens. Theologisch ist dies nicht historisch als Geschehen mit zwei realen Personen zu verstehen, sondern als Ätiologie: Eine Erzählung über den universalen Zustand des Menschen.

Schon Paulus deutet diese Erzählung als Schlüssel zur menschlichen Erfahrung. Röm 5,12: „Durch einen einzigen Menschen ist die Sünde in die Welt gekommen und durch die Sünde der Tod, und auf diese Weise gelangte der Tod zu allen Menschen, weil alle gesündigt haben.“

Augustinus und die Lehre der Erbsünde

Den Begriff Erbsünde (lat. peccatum originale) hat Augustinus (354–430) in der Auseinandersetzung mit dem britischen Mönch Pelagius geprägt. Pelagius lehrte: Der Mensch sei aus eigener Kraft fähig, das Gute zu tun. Augustinus dagegen betonte die universale Verlorenheit des Menschen ohne Gnade.

In De peccatorum meritis et remissione (412) und De civitate Dei (413–426) entwickelt er die These: Die Ursünde Adams hat alle Nachkommen verwundet. Jeder Mensch ist von Geburt an in einem Zustand der Sündhaftigkeit – nicht als persönliche Schuld, sondern als geerbter Mangel an ursprünglicher Heiligkeit. Augustinus prägt das Bild vom „massa damnata“ – der Menschheit als „verdorbener Masse“.

Konzil von Trient (1546)

Das Konzil von Trient hat in der V. Sitzung (17. Juni 1546) die augustinische Lehre der Erbsünde gegen die Reformation lehramtlich festgelegt. Trient lehrt:

1. Adam hat durch seine Sünde die Heiligkeit und Gerechtigkeit verloren, in der er erschaffen wurde.
2. Diese Sünde wird auf alle Menschen propagatione, non imitatione übertragen (durch Zeugung, nicht durch Nachahmung).
3. Die Erbsünde wird in der Taufe getilgt, eine concupiscentia (Begierde) bleibt aber im Menschen.
4. Maria, die Mutter Jesu, ist von dieser Lehre ausgenommen (später dogmatisiert 1854 als Unbefleckte Empfängnis).

Karl Rahner und die moderne Theologie

Im 20. Jahrhundert hat Karl Rahner (1904–1984) die Erbsündenlehre existenzial-theologisch reinterpretiert. Erbsünde meint nicht eine biologisch vererbte Schuld, sondern die Situation, in der jeder Mensch geboren wird: eine Welt, die schon vor seinem Tätig-werden von Sünde geprägt ist. Rahner spricht vom „Existenzial der Verlorenheit“.

Auch Joseph Ratzinger hat in Im Anfang schuf Gott (1986) die Erbsünde nicht historisch-biologisch, sondern als „Beziehungsstörung“ beschrieben: Der Mensch lebt in einer beziehungsgestörten Welt und kommt nicht aus eigener Kraft heraus. Erbsünde ist ein Beziehungs- nicht Substanzbegriff.

Strukturelle Sünde

Johannes Paul II. hat in Sollicitudo Rei Socialis (1987) und Reconciliatio et Paenitentia (1984) den Begriff der strukturellen Sünde oder „Strukturen der Sünde“ entwickelt: Ungerechte Wirtschaftssysteme, Korruption, Rassismus – das sind nicht nur individuelle Fehler, sondern verfestigte soziale Sünden, an denen Menschen Anteil haben, ohne sie selbst aktiv zu wollen. Damit wird der biblische Begriff der Sünde sozial-ethisch erweitert.

Häufige Fehler

Fehler 1: Erbsünde als „biologische Vererbung“ verstehen. Schon Trient sagt: Es ist eine Beziehungs- und Heilsfrage.

Fehler 2: Augustinus und Pelagius vermischen. Pelagius wurde vom Konzil von Karthago (418) verurteilt.

Fehler 3: Die Todsünde-Definition unvollständig zitieren. Drei Bedingungen: schwere Materie, Wissen, Zustimmung.

Zusammenfassung:

chatta't = Zielverfehlung; KKK 1849
• Gen 3, Röm 5,12: biblische Grundlage
• Augustinus (412): peccatum originale; Streit mit Pelagius
• Trient (1546): propagatione, non imitatione
• Rahner: existenziale Reinterpretation
• Johannes Paul II. (1987): strukturelle Sünde

Abitur-Tipp: Augustinus (412) und Trient (1546) sind die historischen Anker. Die moderne Reinterpretation durch Rahner zeigt, dass die Lehre nicht in einer biologistischen Sackgasse steckt. Erwähne die strukturelle Sünde von Johannes Paul II. als aktuellen sozialethischen Bezug.