Im Sommer 1848 schien die Revolution gewonnen. In Frankfurt tagte die Nationalversammlung, das erste frei gewählte gesamtdeutsche Parlament, in der Paulskirche. Märzministerien regierten in den Einzelstaaten, eine deutsche Zentralgewalt unter dem österreichischen Erzherzog Johann als Reichsverweser war eingerichtet. Doch hinter dieser Fassade verlor die Revolution rasch an Kraft – aus drei Gründen: das Bürgertum fürchtete sich vor sozialer Radikalisierung, die alten Mächte (Preußen, Österreich) erholten sich, und die Nationalversammlung verbrauchte ihre Zeit mit endlosen Verfassungsdebatten.
Die Septemberunruhen in Frankfurt 1848 (Mord an den Abgeordneten Auerswald und Lichnowsky) erschreckten das Bürgertum und schwächten die Revolution moralisch. Im Oktober 1848 schlug Feldmarschall Windischgrätz den Wiener Aufstand mit militärischer Gewalt nieder – mehrere tausend Tote. Am 2. Dezember 1848 dankte Kaiser Ferdinand zugunsten seines Neffen Franz Joseph I. ab; die neoabsolutistische Regierung unter Felix zu Schwarzenberg übernahm die Macht.
In Preußen löste Friedrich Wilhelm IV. im November 1848 die Berliner Nationalversammlung gewaltsam auf und setzte am 5. Dezember 1848 eine oktroyierte Verfassung in Kraft – nicht das Werk der Revolution, sondern ein Geschenk des Königs „von oben“.
Am 28. März 1849 verabschiedete die Frankfurter Nationalversammlung die Reichsverfassung. Sie war ein modernes Dokument: konstitutionelle Erbmonarchie, Gewaltenteilung, Grundrechte (Pressefreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz, Habeas Corpus), allgemeines, gleiches und direktes Wahlrecht für Männer. Inhaltlich diente sie später der Weimarer Verfassung 1919 und dem Grundgesetz 1949 als Modell.
Politisch hatte sich die kleindeutsche Lösung (ohne Österreich) durchgesetzt. Am selben Tag wählte die Nationalversammlung Friedrich Wilhelm IV. mit 290 zu 248 Stimmen zum „Kaiser der Deutschen“.
Eine Deputation unter Eduard Simson reiste am 3. April 1849 nach Berlin. Friedrich Wilhelm IV. lehnte ab. In einem privaten Brief an seine Schwester schrieb er berühmt: „Eine solche Krone, mit dem Ludergeruch der Revolution behaftet, schmählich, schimpflich beschmutzt … nimmt ein legütimer König … nicht an.“ (Friedrich Wilhelm IV. an Bunsen, 1849) Er anerkannte nur das Gottesgnadentum und die Fürstenlegitimation, nicht aber die Volkssouveränität.
Auch Österreich, Preußen, Bayern, Sachsen und Hannover lehnten die Reichsverfassung danach formell ab. Damit war die parlamentarische Reichsgründung gescheitert.
Im Mai 1849 brachen Reichsverfassungskampagnen in Sachsen, der Pfalz und Baden aus – bewaffnete Aufstände zur Verteidigung der Frankfurter Verfassung. In Dresden kämpften unter anderem Richard Wagner und Michail Bakunin auf den Barrikaden. Preußische Truppen schlugen die Aufstände brutal nieder; in Baden führte Ludwik Mierosławski die letzten revolutionären Truppen.
Die gemäßigten Abgeordneten verließen die Paulskirche, das Rumpfparlament der Demokraten zog nach Stuttgart und wurde dort am 18. Juni 1849 durch württembergisches Militär aufgelöst. Die letzte Bastion der Revolution, die Festung Rastatt, kapitulierte am 23. Juli 1849. Standgerichte verurteilten zahlreiche Revolutionäre zum Tode; viele andere – Carl Schurz, Friedrich Hecker, Gustav von Struve – gingen ins Exil, vor allem in die USA (Forty-Eighters).
Am 1. September 1850 wurde der Frankfurter Bundestag des Deutschen Bundes wiedereingesetzt. Die alte Ordnung von 1815 war restauriert – jedoch nicht völlig unverändert: In Preußen blieb die oktroyierte Verfassung bestehen, das Dreiklassenwahlrecht wurde eingeführt, viele Bauernbefreiungen blieben gültig, Pressefreiheit und Vereinsrecht waren nicht mehr völlig zurückzudrängen.
Die nationale Frage löste später Bismarck „von oben“ durch Eisen und Blut – das genau Gegenteil des Paulskirchenideals.
Veit Valentin sah in seiner klassischen Darstellung (1930/31) das Scheitern als Tragödie der deutschen Demokratie. Helmut Böhme betonte die strukturellen Gründe (Bürgertum zu schwach, Heer und Bürokratie intakt). Wolfram Siemann und Christopher Clark verweisen darauf, dass die Paulskirche trotz ihres Endes ein Lernort war: Ihre Grundrechte und Verfassungsideen wurden 1919 und 1949 wirksam. Die Revolution sei nicht restlos gescheitert, sondern habe „mit Verzögerung“ gewirkt.
Zusammenfassung:
• Sept./Okt. 1848: Reaktion siegt in Wien und Berlin
• 28. 3. 1849: Paulskirchenverfassung; Kaiserwahl Friedrich Wilhelms IV.
• April 1849: Ablehnung der Kaiserkrone („Ludergeruch der Revolution“)
• Mai–Juli 1849: Reichsverfassungskampagne, Rumpfparlament, Rastatt
• Folge: Restauration, aber Grundrechte als Modell für 1919/1949
Abitur-Tipp: Bei Quellenanalysen zum Brief Friedrich Wilhelms IV. solltest du das Gottesgnadentum und die monarchische Legitimation als zentrale Argumente herausarbeiten. Achte außerdem auf die Doppelstrategie der Reaktion: militärische Niederschlagung im Süden, oktroyierte Verfassung im Norden – beides Ausdruck eines kontrollierten Wandels „von oben“.