Errichtung des totalitären Staates 1933–1934
Begriff „Totalitarismus“
Der Begriff „totalitärer Staat“ wurde 1925 vom italienischen Faschisten Benito Mussolini ge-prägt (stato totalitario) und bezeichnete einen Staat, der das gesamte Leben durchdringt. Hannah Arendt („Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft“, 1951) und Carl Joachim Friedrich nannten als Merkmale: monopolistische Ideologie, eine herrschende Massenpartei, Geheimpolizei mit Terror, Medien- und Wirtschaftslenkung, Führerprinzip. Der NS-Staat wird in dieser Theorie als Modellfall einer totalitären Diktatur betrachtet.
Phase 1: Ausschaltung der Opposition (Januar–März 1933)
- 30. 1. 1933: Hitler wird Reichskanzler in einer Koalition mit der DNVP (Hugenberg).
- 1. 2.: Auflösung des Reichstags durch Hindenburg, Neuwahlen für 5. 3.
- 4. 2.: Verordnung „Zum Schutze des deutschen Volkes“: Einschränkung von Presse-, Versammlungs- und Redefreiheit.
- 27./28. 2.: Reichstagsbrand und Reichstagsbrandverordnung „Zum Schutze von Volk und Staat“ – Außerkraftsetzung der zentralen Grundrechte (Art. 114, 115, 117–124, 153 WRV).
- 5. 3.: Reichstagswahl: NSDAP 43,9 %, mit DNVP zusammen 51,9 %.
- 23. 3.: Ermächtigungsgesetz „zur Behebung der Not von Volk und Reich“ mit 444 zu 94 Stimmen (nur SPD dagegen, KPD-Mandate bereits annulliert).
Phase 2: Gleichschaltung (März–Juli 1933)
Mit den Gleichschaltungsgesetzen wurden alle Bereiche des öffentlichen Lebens auf die NSDAP ausgerichtet:
- 31. 3./7. 4. 1933: „Vorläufiges“ und „Zweites Gesetz zur Gleichschaltung der Länder“ – Reichsstatthalter ersetzen die Landesregierungen.
- 7. 4. 1933: „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ – Entlassung jüdischer und politisch unliebsamer Beamten („Arierparagraph“).
- 1. 5. 1933: „Tag der nationalen Arbeit“ – Massenkundgebung mit Goebbels.
- 2. 5. 1933: Zerschlagung der freien Gewerkschaften, Gründung der Deutschen Arbeitsfront (DAF) unter Robert Ley.
- 22. 6. 1933: Verbot der SPD; KPD bereits faktisch ausgeschaltet.
- 14. 7. 1933: „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“ – NSDAP wird einzige Partei; Einparteienstaat.
- 20. 7. 1933: Reichskonkordat mit dem Vatikan: katholische Kirche akzeptiert Rückzug aus der Politik im Tausch gegen religiöse Garantien.
Phase 3: Ausschaltung interner Rivalen (1934)
Innerhalb der NSDAP gab es Spannungen mit der SA unter Ernst Röhm, die eine „zweite Revolution“ und die Verschmelzung mit der Reichswehr forderte. Hitler entschied sich gegen die SA und für das Bündnis mit der Reichswehr und den traditionellen Eliten.
- 30. 6./1. 7. 1934 „Röhm-Putsch“: Mord an Röhm und der SA-Führung; außerdem werden Gegner wie Kurt von Schleicher (Vorgänger Hitlers als Reichskanzler) und Gustav Ritter von Kahr getötet. Hitler legalisierte die Morde nachträglich durch ein Reichsgesetz.
- 2. 8. 1934: Tod Hindenburgs – Hitler vereinigt Reichspräsidenten- und Reichskanzleramt zum „Führer und Reichskanzler“. Die Reichswehr leistet persönlichen Treueid auf Hitler.
Damit war die Führerdiktatur rechtlich und politisch vollendet. Im August 1934 bestätigten 89,9 % der Stimmberechtigten in einer Volksabstimmung die Verschmelzung der Ämter.
Säulen der totalitären Herrschaft
- Ideologie: „Volksgemeinschaft“, Führerprinzip, Antisemitismus, Lebensraum-Doktrin (Mein Kampf, 1925).
- Massenpartei: NSDAP mit ~2,5 Mio. Mitgliedern (1933), bis 1943 8 Mio.
- Terror: Konzentrationslager (Dachau ab März 1933), Gestapo (Geheime Staatspolizei) unter Reinhard Heydrich/Heinrich Himmler, „Schutzhaft“.
- Propaganda: Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (Joseph Goebbels), Reichskulturkammer (1933), Reichsrundfunkkammer.
- Wirtschaftslenkung: Reichsnährstand, Reichswirtschaftskammer, Vierjahresplan (ab 1936) unter Göring.
Quellenstimme: Carl Schmitt
Der NS-Staatsrechtler Carl Schmitt rechtfertigte 1934 in seinem Aufsatz „Der Führer schützt das Recht“ den Röhm-Putsch: „Der Führer macht im Augenblick der Gefahr kraft seines Führertums als oberster Gerichtsherr unmittelbar Recht. … Das wahre Führertum ist immer auch Richtertum.“ (Schmitt, 1934) Damit stellte er die Person des Führers über das positive Recht – Kernideologie der NS-Diktatur.
Historiographische Einordnung
Die Totalitarismus-Theorie (Hannah Arendt, Carl Joachim Friedrich, Zbigniew Brzeziński) wurde nach 1945 als gemeinsame Erklärungslinie für NS und Stalinismus entwickelt. Kritiker (Ian Kershaw, Hans Mommsen) wenden ein, dass der NS-Staat weniger einheitlich gesteuert war, als die Theorie unterstellt – sie sprechen von „polykratischer Herrschaft“ mit konkurrierenden Machtämtern. Heute gilt eine Synthese als Konsens: ideologische Geschlossenheit gegen außen, organisatorisches Chaos im Inneren.
Zusammenfassung:
• 28. 2. 1933 Reichstagsbrandverordnung ⇒ Außerkraftsetzung der Grundrechte
• 23. 3. 1933 Ermächtigungsgesetz
• April–Juli 1933: Gleichschaltung von Ländern, Beamten, Gewerkschaften, Parteien
• 30. 6. 1934 Röhm-Putsch
• 2. 8. 1934 Führer und Reichskanzler
• Fünf Säulen: Ideologie, Partei, Terror, Propaganda, Wirtschaftslenkung
Abitur-Tipp: Lerne die Phasen-Chronologie 1933/34 auswendig. Bei Quellenanalysen kannst du die Totalitarismus-Theorie (Arendt) als Analyseraster nutzen, aber auch die Polykratie-These (Mommsen) erwähnen, um Differenzierung zu zeigen.