Die Vertragstheorie (Kontraktualismus) versucht, staatliche Herrschaft und gerechte Ordnung aus einem fiktiven Vertrag zwischen freien und gleichen Individuen zu begründen. Ausgangspunkt ist meist ein gedachter Naturzustand ohne staatliche Ordnung. Die Frage lautet: Welche Grundsätze würden vernünftige Menschen wählen, um diesen Zustand zu verlassen? Die Antwort liefert das Legitimitätskriterium: Eine Ordnung ist gerecht, wenn ihr alle Betroffenen prinzipiell zustimmen könnten.
Thomas Hobbes (1588–1679) entwirft in Leviathan (1651) den düstersten aller Naturzustände. Ohne staatliche Macht herrscht der bellum omnium contra omnes – der Krieg aller gegen alle. Hobbes' beruhümte Diagnose: „Homo homini lupus“ (Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf). Im Naturzustand sei das Leben „solitary, poor, nasty, brutish, and short“. Aus blanker Furcht und vernünftiger Selbsterhaltung schließen die Menschen einen Vertrag: Sie übertragen ihre Rechte vollständig auf einen absoluten Souverän (den Leviathan), der Sicherheit garantiert. Hobbes ist autoritärer Vertragstheoretiker: Der Staat darf alles, solange er Frieden sichert.
John Locke (1632–1704) zeichnet in den Two Treatises of Government (1689) ein milderes Bild des Naturzustands. Die Menschen besitzen schon vor jedem Staat Naturrechte auf life, liberty, and property (Leben, Freiheit, Eigentum). Eigentum entsteht durch Arbeit: Wer einen Apfel pflückt, mischt seine Arbeit mit der Natur und macht den Apfel zu seinem Eigentum (labour theory of property). Der Staat existiert zum Schutz dieser Rechte – nicht mehr und nicht weniger. Verletzt der Souverän die Rechte, hat das Volk ein Widerstandsrecht. Locke wird damit zum geistigen Vater des Liberalismus und der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung (1776).
Jean-Jacques Rousseau (1712–1778) beginnt seinen Contrat social (1762) mit dem berühmten Satz: „Der Mensch wird frei geboren, und überall liegt er in Ketten.“ Im Naturzustand lebt der edle Wilde in Freiheit und Mitleid. Erst Eigentum und Zivilisation bringen Ungleichheit. Der gerechte Vertrag muss die Freiheit retten: Jeder unterstellt sich dem Gemeinwillen (volonté générale) – und gehorcht damit nur sich selbst. Rousseau ist radikal-demokratischer Vertragstheoretiker: Souverän ist nicht ein Monarch, sondern das Volk.
Immanuel Kant verstand in Über den Gemeinspruch (1793) den Gesellschaftsvertrag nicht als historisches Ereignis, sondern als regulative Idee der Vernunft: Ein Gesetz ist nur dann gerecht, wenn ihm „ein ganzes Volk seine Zustimmung geben könnte“. Damit liefert Kant das Brückenglied zur modernen Vertragstheorie von Rawls.
John Rawls (1921–2002) erneuert die Vertragstheorie in A Theory of Justice (1971). Sein Kunstgriff ist der Schleier des Nichtwissens (veil of ignorance): Im fiktiven Urzustand (original position) wissen die Vertragspartner nicht, wer sie in der wirklichen Gesellschaft sein werden – nicht ihr Geschlecht, ihre Klasse, ihre Talente. Aus dieser Unwissenheit folgt automatisch Fairness. Rawls schreibt: „Justice is the first virtue of social institutions, as truth is of systems of thought.“ Die Vertragspartner wählen zwei Grundsätze: 1. gleiche Grundfreiheiten für alle, 2. soziale Ungleichheiten sind nur erlaubt, wenn sie den am schlechtesten Gestellten nützen (Differenzprinzip).
• Hobbes: pessimistisch, autoritär, Sicherheit über alles
• Locke: optimistisch, liberal, Eigentum und Widerstandsrecht
• Rousseau: demokratisch, Gemeinwille, Volkssouveränität
• Kant: Vernunftidee, ideale Zustimmungsfähigkeit
• Rawls: Schleier des Nichtwissens, Differenzprinzip, Fairness
Alle fünf eint die Idee, dass legitime Herrschaft nur aus rationaler Zustimmung folgen darf – nicht aus Tradition, Göttlichkeit oder Gewalt. Sie unterscheiden sich aber radikal in ihrem Menschenbild und in ihrer politischen Konsequenz.
Kommunitaristische Kritik (Charles Taylor, Michael Sandel, Alasdair MacIntyre): Vertragstheorien gehen von einem fiktiven, kontextlosen Individuum aus – den „ungebundenen Selbst“ (unencumbered self). Tatsächlich sind Menschen immer schon in Gemeinschaften, Traditionen und Werte eingebettet.
Feministische Kritik (Carole Pateman, The Sexual Contract 1988): Der Gesellschaftsvertrag ignoriere das Geschlecht; tatsächlich sei er ein Brüdervertrag unter Männern, der die Unterordnung der Frau voraussetzt.
Capability-Kritik (Amartya Sen, Martha Nussbaum): Vertragstheorien erfassen Behinderte, Künftige Generationen und Tiere nicht angemessen.
Zusammenfassung:
• Vertragstheorie = Gerechtigkeit aus fiktivem Vertrag im Naturzustand
• Hobbes (1651): absoluter Souverän, bellum omnium
• Locke (1689): Naturrechte, Eigentum, Widerstandsrecht
• Rousseau (1762): Gemeinwille, Volkssouveränität
• Kant (1793): Vertrag als Vernunftidee
• Rawls (1971): Schleier des Nichtwissens, Differenzprinzip
• Kritik: Kommunitaristen, Feministinnen, Capability Approach
Abitur-Tipp: Vertragstheorien sind Klausur-Klassiker in Q3. Lerne die vier historischen Naturzustände (Hobbes, Locke, Rousseau, Rawls) als Vergleichstabelle: Menschenbild, Vertragsinhalt, Resultat. Das Hobbes-Zitat „solitary, poor, nasty, brutish, and short“ und der Rousseau-Satz „Der Mensch wird frei geboren ...“ sollten sitzen. Wenn ein Klausurtext modern ist (Rawls), denke an den Schleier des Nichtwissens und das Differenzprinzip. Bei kommunitaristischen Texten kommt fast immer der Vorwurf des „ungebundenen Selbst“.